Rechtsprechung
OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Nebentätigkeit des Notars im Aufsichtsrat einer Bank: Genehmigung unter Auflage einer jährlichen Berichtspflicht über Urkundsgeschäfte der Bank und des entsprechenden Gebührenaufkommens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 8 Abs. 3, GG Art. 12 Abs. 1
Berichtspflicht des Notars bei Nebentätigkeitsgenehmigung für Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Bank
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
BNotO § 8; ; BNotO § ... 8 Abs. 3; ; BNotO § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; BNotO § 8 Abs. 3 S. 2; ; BNotO § 8 Abs. 3 S. 4; ; BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 14 Abs. 4; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 2; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 111 Abs. 4 S. 2; ; BNotO § 111 Abs. 4 S. 4; ; BeurkG § 3; ; BRAO §§ 37 ff.; ; BRAO § 201 Abs. 1; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; BRAO § 202 Abs. 2; ; KostO § 3; ; FGG § 13 a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verhältnismäßigkeit einer Berichtsauflage im Rahmen der Genehmigung einer notariellen Nebentätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
- BGH, 12.07.2004 - NotZ 3/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.09.2002 - 1 BvR 1717/00
Zur Aufsichtsratstätigkeit eines Notars bei einer Bank
Auszug aus OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
Der Antragsgegner sieht sich bei der Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens und der Erteilung der Nebentätigkeit unter Auflage in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2002 (NJW 2003, S. 419 ff.).Die gesetzliche Regelung des § 8 Abs. 3 BNotO dient damit dem Allgemeinwohl und ist auch generell der Konfliktlage angemessen, sodass sie als solche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, Beschluss vom 23.09.2002, NJW 2003, S. 419).
- OLG Celle, 22.08.2003 - Not 22/03
Auszug aus OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
Zu einer Entscheidung im vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren ist es nicht gekommen, da die dort betroffene Notarin ihre Beschwerde gegen den Beschluss des erkennenden Senats vom 22. August 2003 - Not 22/03 - zurückgenommen hat. - OLG Köln, 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86
Bundesnotarordnung; Anfechtungsverfahren; Rechtsanwalt; Obsiegen; Erstattung von …
Auszug aus OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
Dabei entsprach es nicht der Billigkeit, dem Antragsgegner die Erstattung der außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, weil der Notar Rechtsanwalt ist und sich im Verfahren selbst vertreten hat (vgl. OLG Köln MDR 1991, S. 547). - OLG Celle, 11.05.2001 - Not 5/01
Notaramtsrecht: Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat …
Auszug aus OLG Celle, 06.01.2004 - Not 28/03
In Übereinstimmung damit gehe auch der Senat für Notarsachen bei dem Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 11. Mai 2001 - Not 5/01 - davon aus, dass Nebentätigkeitsgenehmigungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Genossenschaft generell nicht mehr erteilt werden könnten.